Alle, die den Beruf des Kraftfahrers ausüben – auch Aushilfsfahrer und selbstfahrende Unternehmer – haben regelmäßig eine 35-stündige Weiterbildung nachzuweisen.
Diese wird durch Eintrag der Schlüsselzahl auf dem Führerschein dokumentiert und hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Fahrer erwerben ihre Weiterbildung bei einer Fahrschule, einem Bildungswerk des Verkehrsgewerbes oder einer anderen anerkannten Ausbildungsstätte im Inland oder in dem Land in dem sie beschäftigt sind. Die Schulung kann in selbständige Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden erteilt werden. BGL und Fahrschulen empfehlen eine jährliche Weiterbildungseinheit von 7 Stunden.
Unsere Bildungsangebote
Informieren Sie sich bei uns regelmäßig nach neuen Bildungsangeboten, mit denen Sie eine erfolgreiche Karriere absolvieren können.
Unsere Weiterbildungsmaßnahmen finden in regelmäßigen Abständen in ESSEN statt. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Berufsberater und Fragen nach der "Aus- oder Weiterbildung als Kraftfahrer". Weitere Informationen finden Sie auch bei KURSNET - der Arbeitsagentur.